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Aktuelles

02.04.2020

Aktuelle Patienteninformationen zum Umgang mit der Corona-Pandemie in der RPP GmbH

Damit werden wir weiterhin unserem besonderen Versorgungsauftrag in der Gesundheitsversorgung der oberbergischen Bevölkerung gerecht.

Wir stehen gerade jetzt in der Verantwortung, die Patientinnen und Patienten aus den umliegenden Krankenhäusern zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die Anschlussreha zu übernehmen, damit diese dringend notwendige Bettenkapazitäten für schwer erkrankte und evtl. beatmungspflichtige Akutpatienten vorhalten können.

Auch weitere komplextherapeutische Leistungen, z. B. EAP für die Berufsgenossenschaften sowie Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie) führen wir weiterhin durch!

Unsere Bereiche mit Kursangeboten (Prävention, Nachsorge, Rehasport durch das gesunde Oberberg e. V.), bleiben geschlossen.

Hygienemaßnamen

Bitte beachten Sie die durch uns getroffenen Hygienemaßnahmen und nutzen Sie insbesondere die an zahlreichen Standorten aufgestellten Spenderstationen für Flüssigseife und Desinfektionsmittel! Halten Sie zu Ihren Mitmenschen einen Mindestabstand von 1,50 – 2 Meter!

geänderte Öffnungszeiten

Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Situation unser Gesundheitszentrum am Hüttenberg 1 bis auf weiteres nur bis 16:30 Uhr geöffnet hat.

Zugangsbeschränkungen

Der Zutritt zu unserer Einrichtung ist darüber hinaus folgenden Personen untersagt:

Reiserückkehrer aus den vom Robert-Koch-Institut (RKI) benannten Risikogebieten: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Personen mit akuten Infekten/Erkältungssymptomen

 

Besuche sind weiterhin nach wie vor untersagt in Einrichtungen, die nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind, beispielsweise Wohnheime

Der Oberbergische Kreis hat am 13.03.2020 ein grundsätzliches Besuchsverbot der Kliniken und der dort behandelten Patientinnen und Patienten beschlossen. Wir begrüßen das Verbot! Es dient dem Gesundheitsschutz der besonders gefährdeten Patienten und der Mitarbeiter in den Krankenhäusern und vor einer Übertragung des Coronavirus. Angehörige können mitwirken, dass eine weitere Verbreitung verlangsamt und möglichst unterbunden wird.

In Deutschland existiert bislang keine vergleichbare Situation, insoweit wurden zur Erleichterung der Umsetzung nachstehend einige Ausnahmeregelungen definiert.

Kein Besuchsverbot gilt für:

  • Gesetzlich bestellte Betreuer
  • Patienten in kritischen Lebenssituation nach telefonischer Abstimmung mit der Station
  • Palliativstation, Kinderklinik, Wöchnerinnenstation, Psychiatrie (täglich nur einen Besuch)
  • Dienstleister, beispielsweise Sanitätshäuser, Home-Care, Taxiunternehmen
  • Medizinischer Dienst der Krankenkasse (MDK)
  • Amtsrichter
  • Bei Aufnahme und Entlassung können Angehörige den Patienten begleiten
  • Ambulanz- und Praxisbesuche als Patient

 

Grundsätzlich gilt: Keine Kinder als Besucher im Krankenhaus!

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