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03.02.2023

Keine Teststellen mehr an den Kreiskrankenhäusern Gummersbach und Waldbröl

 Die Test- und Quarantäneverordnung läuft zum 31. Januar 2023 aus. Ab dem 1. Februar 2023 gilt damit umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen. Für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern gilt weiterhin, dass sie die Einrichtungen nur betreten dürfen, wenn sie zuvor negativ auf das Coronavirus getestet sind - hier gilt der Nachweis (durch mündliche Bestätigung) eines zuvor durchgeführten, negativen Coronaselbsttest. Ausnahmen von dieser Testpflicht bestehen u.a.bei Besuchern der Ambulanzen und Praxen. Weiterhin bestehen bleibt in unseren Häusern die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.

Die Corona-Teststellen an den Kreiskrankenhäusern Gummersbach und Waldbröl stehen ab dem 1. Februar 2023 nicht mehr zur Verfügung.

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