Maskenpflicht in Kreiskrankenhäusern
In den Kreiskrankenhäusern Gummersbach und Waldbröl gilt während des gesamten Aufenthaltes Maskenpflicht. „Wir betonen dieses Selbstverständlichkeit, weil leider immer wieder dagegen verstoßen wird“, erklärt der Ärztliche Direktor des Klinikum Oberberg, Dr. Peter Vacha. „Diese Nachlässigkeit gefährdet unsere Besucherregelung“, macht er deutlich. Wenn es nicht gelingt, die Maskenpflicht konsequent durchzusetzen, droht ein Besuchsverbot. „Es ist uns aber wichtig, so lange wie möglich Besuche zuzulassen“, sagt der Ärztliche Direktor.
Auch in den Zimmern müssen Patienten und Besucher die Masken tragen. Nur wenn sich der Patient alleine im Zimmer aufhält, kann er die Maske abnehmen. Die Hygiene- und Abstandsregeln gelten für jeden, der das Krankenhaus betritt, egal ob Besucher, Patient, Mitarbeiter oder Lieferant. Besuche sind nach vorheriger Anmeldung einmal täglich für eine Stunde möglich. Auf der Kinderstation, im Kreißsaal, auf der Wöchnerinnenstation, der Palliativstation und in abgestimmten Einzelfällen sind Ausnahmen von der Besuchsregelung möglich. Nähere Details sind auf der Internetseite über das Coronavirus unter www.klinikum-oberberg.de veröffentlicht.