Das Institut für Pathologie am Kreiskrankenhaus Gummersbach wurde mit dem Neubau des Krankenhauses im Jahre 1985 gegründet.
I. Pathologie:
Die Pathologie ist die Lehre von den krankhaften Veränderungen an den Zellen und Geweben des Körpers. Der Pathologe untersucht Biopsate (Gewebeproben), Operationspräparate und Zellausstriche.
Sein „Werkzeug“ ist das Auge, das Vergrößerungsglas sowie das Mikroskop.
Mit dem Mikroskop werden Gewebeschnitte untersucht, die von den technischen Assistentinnen in einem sehr aufwendigen Verfahren mit teilweise hochspeziellen Methoden angefertigt wurden (spez. Färbemethoden, Enzymhistochemie, Immuncytologie und Immunhistologie).
Die gestellte Krankheitsdiagnose ist das Resultat der exakten Beobachtung und Erfahrung des Pathologen.
Folgende Leistungskomplexe werden im Institut für Pathologie erbracht:
1. Untersuchungen von Biopsien:
Beispiel: Magenspiegelung
Nach einer Magenspiegelung untersucht der Pathologe die aus den veränderten Bereichen der Magenschleimhaut gewonnenen winzigen Gewebeproben unter seinem Mikroskop. Liegt eine Entzündung vor (z. B. Helicobacter pylorii), so kann diese mit Tabletten behandelt werden. Stellt der Pathologe jedoch die Diagnose Magenkrebs, ist eine endoskopische oder in der Regel chirurgische Entfernung des bösartigen Tumors zur Heilung notwendig.
2. Untersuchung von Operationspräparaten:
Beispiel: Dickdarm Operation
Nach Entfernung eines Tumors werden dessen Ausdehnung, der Grad der Bösartigkeit, sowie die Schnittränder des entfernten Tumors untersucht. Zudem wird die Frage geklärt, wie weit der Tumor in das umgebende Gewebe eingewachsen ist und ob bereits Metastasen (Tumorabsiedlungen) in den Lymphknoten vorliegen. Diese Diagnose ist wichtig für die Entscheidung, ob eine weitere zusätzliche Behandlung notwendig wird (z. B. Strahlentherapie, Chemotherapie).
3. Intraoperative Gefrierschnitte (sog. Schnellschnitte)
Beispiel: Operation der Brustdrüse
Während einer Brustoperation werden Gewebeproben binnen 5 - 10min tiefgeforen, mit dem Mikrotom geschnitten, auf Objektträger aufgezogen, gefärbt und dann mikroskopisch beurteilt: Der Pathologe teilt seine Diagnose dem Operateur unmittelbar mit.
Die intraoperative Schnellschnittdiagnose entscheidet über den weiteren Verlauf der Operation: Kann die Operation beendet oder muss sie erweitert werden.
4. Zytologische Untersuchungen:
Beispiel: Gynäkologischer Abstrich
Den jährlichen Vorsorge-Zellabstrich vom Gebärmuttermund, der vom Frauenarzt entnommen wird, untersucht der Pathologe unter dem Mikroskop auf krebszellverdächtige Zellen. Krebsvorstufen können so durch eine operative keilförmige Ausschneidung zu 100% geheilt werden. Durch diese Vorsorgeuntersuchungen konnte die Rate der fortgeschrittenen und nicht mehr heilbaren Krebserkrankungen des Gebärmutterhalses drastisch gesenkt werden.
5. Zusätzliche Spezialuntersuchungen:
Zusätzlich zu den im Institut etablieren zahlreichen aufwendigen Spezialuntersuchungen werden auch in bewährter Zusammenarbeit mit einigen spezialisierten Zentren (Referenzzentren) Untersuchungen durchgeführt. Nur in solchen Referenzzentren sind bestimmte seltene Untersuchungen wirtschaftlich zu erbringen. Dort werden auch Untersuchungen durchgeführt, die sich noch im Studienstadium befinden.
6. Obduktionen:
Die Obduktion (Autopsie) ist eine Operation am Verstorbenen zur Feststellung der Todesursache. Auf Anforderung der Ärzte und mit Einverständnis der Angehörigen kann eine Obduktion durchgeführt werden. Sie kann bei plötzlichen oder unklaren Todesursachen erforderlich werden.
Sie dient der:
- Selbstkontrolle der Ärzte
- Ausbildung von Studenten
- Fortbildung junger Ärzte
- Information über die Zunahme oder Abnahme von Krankheiten
- Entdeckung von Berufskrankheiten und familiärer Risikofaktoren.
Die Obduktionstätigkeit tritt heutzutage jedoch gegenüber der Arbeit für die Lebenden deutlich in den Hintergrund.
Zusammenfassung:
Der Pathologe (Facharzt für Pathologie) hat keinen direkten Patientenkontakt, ist aber Mitglied des Teams der behandelnden Ärzte unterschiedlicher Fachabteilungen. Durch das Institut / die Praxis am Kreiskrankenhaus Gummersbach werden auch andere Krankenhäuser in der Umgebung, sowie zahlreiche weitere niedergelassene Ärzte der Region betreut. In der Pathologie Gummersbach werden jährlich Gewebe- und Zellproben von ca. 40.000 Patienten untersucht.
III. Qualitätsstandard /Qualitätskontrolle / Qualitätszirkel:
Das Institut für Pathologie ist Gründungs-Mitglied von überregionalen Qualitätszirkeln. So haben wir dazu beigetragen, den Qualitätszikel für Histologie (seit 1992), als auch für Zytologie (seit 1996) aufzubauen.
In jedem Quartal werden pro Institut zufällig ausgesuchte Fälle von allen 6 kooperierenden Partner-Instituten vorab begutachtet und anschließend in gemeinsamen Konferenzen besprochen. Zusätzlich werden bei den Treffen ausgesuchte Spezialfälle vorgestellt und gemeinsam diskutiert.
Wir Gummersbacher Pathologen fühlen uns den Qualitätsstandards folgender Organisationen verpflichtet, deren Mitglieder wir sind:
- BDP: Berufsverband Deutscher Pathologen
- IAP: Internationale Akademie für Pathologie
- IAC: International Academy of Cytology
- AZÄD: Arbeitsgemeinschaft zytologisch tätiger Ärzte Deutschlands
- DGP: Deutsche Gesellschaft für Pathologie
IV. Pathologie Gummersbach:
Das Pathologische Institut des Kreiskrankenhauses Gummersbach und das Institut für Pathologie und Zytologie werden seit Juli 1996 als Kooperationsmodell Chefarzt / niedergelassener Vertragsarzt geführt.
V. Abgrenzung Pathologie / Gerichtsmedizin:
Die Aufgabengebiete der Pathologie und der Gerichtsmedizin sind völlig unterschiedlich:
Fachärzte für Pathologie untersuchen fast nur Zell- und Gewebeproben / Operationspräparate von lebenden Patienten.
Fachärzte für Gerichtsmedizin (Rechtsmedizin) führen ausschließlich staatsanwaltschaftlich angeordnete Obduktionen durch und erstellen medizinische Gutachten im Rahmen gerichtlicher Untersuchungen ( z. B. Gewaltdelikte, toxikologische Untersuchungen, etc.).