Das Gesicht gilt als Spiegel der Persönlichkeit. Ein unversehrtes Gesicht und die Mimik sind in unserer Gesellschaft von entscheidender Bedeutung für die verbale und non-verbale Kommunikation.  
Bei einer Gesichtsnervenlähmung (Fazialisparese) lassen sich die Muskeln, die für die Mimik von Mund, Wangen, Nase, Augen und Stirn zuständig sind, nicht mehr richtig bewegen. Mögliche Folgen daraus sind ein Herabhängen von Wange und Mundwinkel; oft kann das Augenlid nicht mehr vollständig geschlossen werden. Dadurch kann es zu  Austrocknungen der Hornhaut des Auges, Entzündungen und zu Sehstörungen kommen. Ebenso können Essen und Sprechen erschwert sein.
Der Gesichtsnerv führt auch Nervenfasern für den Geschmack der zugehörigen Zungenseite, Fasern zur Tränendrüse und Fasern zu einem Mittelohrmuskel. Bei Ausfall der Funktionsfähigkeit des Gesichtsnerven können dementsprechend auch Geschmacksstörungen, Störungen der Tränenbildung und Hörstörungen resultieren.
Solche deutlichen spür- und sichtbaren Symptome sind auch psychisch belastend. Patienten mit bleibender Fazialisparese fühlen sich oftmals diskriminiert und stigmatisiert.

Ursachen

Nicht immer verbergen sich schwerwiegende Infektionen, Verletzungen, Folgen eines Schlaganfalls oder Tumoren im Bereich des Ohrs, der Ohrspeicheldrüse oder der Schädelbasis hinter Lähmungserscheinungen im Gesicht. Sehr häufig tritt eine Gesichtslähmung ohne erkennbaren Grund auf und vergeht, meist mit der passenden Behandlung, nach einer bestimmten Zeit auch wieder (idiopathische Fazialisparese).

Therapieverfahren >>

Zur Wiederherstellung von Mimik und Funktion bei Gesichtsnervenlähmungen steht uns heute eine Vielzahl von etablierten chirurgischen und nicht-chirurgischen Therapieverfahren zur Verfügung. Die Behandlung einer bleibenden Gesichtsnervenlähmung erfolgt dabei nach sorgfältiger Analyse der Beschwerden des einzelnen Patienten, der Ursache der Lähmung sowie des Ausmaßes der Gesichtsnervenlähmung. Daraus wird ein individuelles Therapiekonzept für jeden einzelnen Patienten erarbeitet.

Auswahl einiger chirurgische Therapieverfahren

  • Nervenrekonstruktion und Nerventransplantation. Nervenrekonstruktionen und / oder Nerventransplantationen können notwendig sein, wenn der Gesichtsnerv im Rahmen einer Operation oder als Folge eines Unfalls durchtrennt ist. Diese chirurgischen Maßnahmen erfolgen generell unter dem Operationsmikroskop, da der Nerv nur einen Durchmesser von 0,5–1mm hat. Ein Nerventransplantat kann zur Anwendung kommen, wenn eine Lücke im Verlauf des Nervs besteht. Als „Spendernerv“ eignen sich dabei Gefühlnerven vom Hals oder vom Bein, da die Entnahme dieser Nerven lediglich mit geringen Funktionseinbüßen für den Patienten einhergehen, in Form eines geringen Gefühlsverlusts in der Entnahmeregion. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung eines „Vertreternervs“. Dabei wird ein gesunder Nerv dafür benutzt, den ausgefallenen Gesichtsnerven zu ersetzen. Bei dieser sogenannten Hypoglossus-Fazialis-Jump-Nervenanastomose wird der gleichseitige Zungennerv gespalten und ein Teil des Nervs an den Gesichtsnerv jenseits der Schädigung genäht.
  • Dynamische Muskelplastik. Dieses operative Verfahren kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn ein ausgeprägtes Herabhängen des Mundwinkels vorliegt. Der gleichseitige Kaumuskel wird dabei von seiner normalen Position verlagert und im Mundwinkel aufgehängt. Dadurch wir für eine bessere Spannung im Mundbereich bewirkt, was sich wiederum günstig auf etwaige Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme auswirkt.
  • Chirurgische Therapieverfahren am Auge. Die Wiederherstellung des Augenschlusses ist mithilfe eines Titanimplantats möglich. Dieses Implantat wird in das Oberlid eingenäht. Durch das Gewicht wird das Auge passiv geschlossen. Die Augenöffnung ist weiterhin möglich, da es einen Muskel zur Öffnung des Auges gibt, welcher nicht vom Gesichtsnerv versorgt wird. Bei herabhängendem Augenlid kann ein Augenbrauenlifting erfolgen, bei vornehmlichem Herabhängen des Unterlids ist eine Unterlidstraffung möglich. Diese Eingriffe können meist in örtlicher Betäubung erfolgen.

Nicht-chirurgische Therapieverfahren

  • Krankengymnastik, physikalische Übungsbehandlungen. Diese Therapieverfahren kommen, je nach Ursache der Gesichtsnervenlähmung, primär oder in Kombination mit chirurgischen Therapieansätzen zur Anwendung.
  • Botulinum-Toxin A. Bei störenden Synkinesien, d.h. unwillkürlichen Muskelzuckungen, kann man das Medikament in die betroffene Region einspritzen, um eine überschießende Aktivierung des Muskels zu schwächen. Da die Wirkung des Medikaments nur für einige Monate anhält, muss die Behandlung ggf. wiederholt werden.