Onkologische Versorgung darf nicht unter Kostendruck geraten

Über die Bedeutung einer leistungsfähigen und wohnortnahen Versorgung von Menschen mit Krebserkrankungen sowie die möglichen Auswirkungen des geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes informierte sich der Bundestagsabgeordnete Dr. Carsten Brodesser bei einem Besuch der Klinik für Strahlenheilkunde und Radioonkologie am Kreiskrankenhaus Gummersbach.
Gemeinsam mit Chefarzt Alperen Dogan und dem Geschäftsführer der Klinikum Oberberg GmbH, Sascha Klein, sprach der Abgeordnete über aktuelle Herausforderungen der Onkologie und die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen für die Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten. Bei einem Rundgang erhielt Dr. Brodesser Einblicke in moderne Bestrahlungsverfahren und die Arbeit des hochspezialisierten Behandlungsteams.
„Die Strahlentherapie gehört zu den wirksamsten und zugleich kosteneffizientesten Behandlungsformen in der Onkologie. Für viele Patientinnen und Patienten ist ein zeitnaher Therapiebeginn entscheidend für die Heilungschancen“, erläuterte Chefarzt Dogan. „Anders als bei planbaren medizinischen Leistungen können wir Krebsbehandlungen nicht verschieben. Tumorerkrankungen richten sich nicht nach Budgets oder Wachstumsgrenzen.“
Im Mittelpunkt des Austauschs standen die geplanten Änderungen im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Sowohl die Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO) als auch der Bundesverband der Deutschen Strahlentherapeuten (BVDST) warnen davor, dass die vorgesehenen Regelungen zu Fehlanreizen und Verzögerungen in der Krebsbehandlung führen könnten. Kritisch bewertet werden insbesondere die geplante Fallzusammenführung stationärer Behandlungsfälle bei Wiederaufnahme innerhalb von 30 Tagen sowie mögliche Budgetierungen im ambulanten Bereich.
„Unsere Patientinnen und Patienten werden in interdisziplinären Tumorboards vorgestellt. Die Entscheidung für eine Bestrahlung orientiert sich an den medizinischen Kriterien“, betonte Dogan. „Deshalb brauchen wir auch künftig eine Finanzierung, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientiert und nicht an künstlichen Leistungsobergrenzen.“ Lebensbedrohliche Erkrankungen müssen einer Ausnahmeregelung unterliegen, unterstrich der Strahlentherapeut.
Geschäftsführer Sascha Klein verwies auf die Bedeutung des Klinikum Oberberg für die Behandlung von Krebspatientinnen und Krebspatienten in der Region. Es nimmt eine zentrale Rolle in der onkologischen Versorgung des Oberbergischen Kreises ein. Insbesondere das Kreiskrankenhaus Gummersbach mit eigener Strahlentherapie und umfassenden onkologischen Behandlungsangeboten versorgt jährlich zahlreiche Krebspatientinnen und Krebspatienten aus der Region. Zugleich warnte Klein vor den Folgen des Gesetzentwurfs für die Krankenhäuser insgesamt: „Die Krankenhäuser stehen seit Jahren unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Tarifsteigerungen, gestiegene Energie- und Sachkosten sowie notwendige Investitionen werden nur teilweise durch die bestehenden Finanzierungsmechanismen ausgeglichen. Nach den bislang vorliegenden Berechnungen könnten die vorgesehenen Maßnahmen für Krankenhäuser zu erheblichen Erlöseinbußen führen. Im ungünstigsten Szenario könnten die finanziellen Auswirkungen für das Klinikum Oberberg eine Größenordnung erreichen, die rechnerisch bis zu 160 Stellen entspricht. Unser Ziel muss es jedoch sein, solche Einschnitte zu vermeiden.“
Dr. Carsten Brodesser dankte für die offenen Einblicke in die Herausforderungen des Krankenhausalltags und nahm die geschilderten Anliegen mit nach Berlin.

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