Besuchsverbot bleibt bestehen
Seit dem 13. März 2020 besteht ein grundsätzliches Besuchsverbot in allen Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen im Oberbergischen Kreis, um das Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 innerhalb der Einrichtungen zu minimieren.
Die Landesregierung hat inzwischen im Rahmen der Vorstellung des Nordrhein-Westfalen-Plans zur stufenweisen Öffnung bei den Maßnahmen in der Corona-Pandemie in Aussicht gestellt, dass neben Besuchen in Seniorenheimen ab dem 11. Mai 2020 auch Besuche in Krankenhäusern unter strengen Hygienemaßnahmen wieder möglich sein sollen.
Im Rahmen ihrer regelmäßigen Telefonkonferenz haben sich die Geschäftsführer und Ärztlichen Direktoren der Kliniken mit Kreisdirektor Klaus Grootens am 7. Mai darauf verständigt, zunächst weiterhin an diesem grundsätzlichen Besuchsverbot festzuhalten.
„Uns ist bewusst, dass dies eine anhaltende Einschränkung für die Patientinnen und Patienten und deren Angehörige darstellt und sich viele schon auf mögliche Besuche freuen. Gleichwohl waren wir uns einig, dass wir zunächst abwarten wollen, wie sich das Infektionsgeschehen nach der Lockerung der Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen entwickelt. Es gilt weiterhin, das Risiko einer Eintragung von SARS-CoV-2 in die besonders kritische Infrastruktur der Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen zu minimieren. Wir wollen weder die Patientinnen und Patienten, die zum Teil durch Vorerkrankungen besonders gefährdet sind, noch den Betrieb der Einrichtungen selbst durch übereilte Schritte gefährden.“ begründen der Kreisdirektor und die Geschäftsführungen der Kliniken die Entscheidung. „Darüber hinaus werden die Kliniken in begründeten Fällen wie z. B. im Bereich der Kinder- oder Palliativstationen oder bei Demenzerkrankten auch weiterhin Ausnahmen vom Besuchsverbot gestatten.“
Angehörige werden gebeten, frühzeitig telefonisch Kontakt mit den Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen aufzunehmen, um die Möglichkeit eines Besuchs abzuklären und sich anzumelden. Es wird um Verständnis gebeten, dass es zu telefonischen Wartezeiten kommen kann.
Im Klinikum Oberberg gilt in allen Einrichtungen Maskenpflicht. Besucher, ambulante Patienten, Lieferanten und Mitarbeiter benötigen einen Mundschutz. Textil-Mundschutz, der geschwaschen und wieder genutzt werden kann, wird an den Haupteingängen zum Kauf angeboten.