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Lieferketten

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet das Klinikum Oberberg beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen darauf zu achten, dass Menschenrechte und Umweltschutz auf der gesamten Lieferkette beachtet werden. Dieser Pflicht stellt sich das Klinikum Oberberg nicht erst seit Inkrafttreten des Gesetzes. Die Bestandteile, die auch der Öffentlichkeit zugänglich sein müssen (Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie, Beschwerdeportal sowie ab 2025 jährliche Berichte), finden Sie im Folgenden.

Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie 

Beschwerdeportal 

Bitte beachten Sie, dass das Beschwerdeportal von einem Drittanbieter betrieben wird. Dazu besteht eine vertragliche Regelung mit der EKK plus GmbH, zu deren Trägern das Klinikum Oberberg zählt. Das Verwenden des Links auf unserer Homepage sorgt für die Zuordnung einer Meldung in den Verantwortungsbereich des Klinikum Oberberg. Meldungen können vollständig anonym abgegeben werden, Sie dürfen aber auch Ihre Kontaktdaten angeben. In beiden Fällen haben Sie im Portal die Möglichkeit einer Nachverfolgung Ihrer Meldung.