Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet das Klinikum Oberberg beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen darauf zu achten, dass Menschenrechte und Umweltschutz auf der gesamten Lieferkette beachtet werden. Dieser Pflicht stellt sich das Klinikum Oberberg nicht erst seit Inkrafttreten des Gesetzes. Die Bestandteile, die auch der Öffentlichkeit zugänglich sein müssen (Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie, Beschwerdeportal sowie ab 2025 jährliche Berichte), finden Sie im Folgenden.
Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
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