Die Hygienekommission besteht aus verantwortlichen Mitgliedern für Arbeitsbereiche, die für die hygienischen Belange des Klinikums wesentlich sind.

Die Hygienekommission hat insbesondere:

  • darauf hinzuwirken, dass Hygienepläne aufgestellt und fortgeschrieben werden, in denen insbesondere zu regeln ist, welche Vorgaben zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen unter Einbeziehung therapeutischer Maßnahmen einzuhalten sind
  • die Einhaltung der Hygienepläne zu überwachen
  • zu regeln, durch wen und innerhalb welcher Zeit bei Verdacht oder Vorliegen einer nosokomialen Infektion die Hygienefachkräfte, die Krankenhaushygienikerin/ der Krankenhaushygieniker sowie die/der Hygienebeauftragte zu unterrichten sind
  • mitzuwirken bei der Planung von Baumaßnahmen, der Wiederbeschaffung von Anlagegütern und bei der Erstellung von Organisationsplänen, soweit dadurch Belange der Hygiene betroffen sind, sowie bei der Organisation der Aus- und Fortbildung des Personals auf dem Gebiet der Hygiene

Die Hygienekommission wird vom Vorsitzenden in regelmäßigen Abständen, mindestens halbjährlich, einberufen.