24.04.2020
Maskenpflicht für Patienten und Besucher
Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Angehörige,
grundsätzlich herrscht in unseren Krankenhäusern - mit ganz wenigen Ausnahmen - derzeit ein Besuchsverbot. Sollten Sie uns jedoch als Patient zu einer stationären, teilstationären oder ambulanten Behandlung aufsuchen oder aber unter die Ausnehmeregelung für Besucher fallen, besteht ab kommenden Montag, 27.04.2020, eine Maskenpflicht in all unseren Häusern. Sollten Sie über keine eigene Maske verfügen, können Sie eine wiederverwertbare Stoffmaske an den Informationsschaltern im Eingangsbereich käuflich erwerben.