Aktuelles

25.11.2021

Neue Besuchsregelung

Ab sofort benötigen alle Besucherinnen und Besucher, auch wenn sie geimpft oder genesen sind, einen negativen Test, um das Krankenhaus betreten zu dürfen:

Der AG-Schnelltest darf maximal 24 h alt sein, der PCR-Test darf maximal 48 h alt sein.

Patienten, sowohl ambulant als auch stationär, sind davon ausgenommen. 

Ferner sind Begleitpersonen von der Testpflicht ausgenommen. Diese Personen sind keine Besucher, wenn eine Begleitperson medizinisch notwendig ist. Erforderliche Begleitpersonen sind regelmäßig Eltern und Erziehungsberechtigte minderjähriger Kinder aber auch (gerichtliche bestellte) Betreuer o.ä. von Patienten. Ebenfalls zählen Ordnungs- und Vollzugsbeamte sowie Richterinnen und Richter im Rahmen der Dienstausübung zu diesem Personenkreis.

Im gesamten Krankenhaus gilt FFP2-Maskenpflicht. 

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