Aktuelles

26.10.2022

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Sterben ist eine besondere Situation, ob im Alter oder durch eine schwere Erkrankung. Drei Viertel aller Deutschen sterben in Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Altenoder Pflegeheimen. Es entsteht formal wiederholt der Eindruck, dass die „Autonomie“ des Menschen, also die Selbstbestimmung, nicht immer respektiert wird. Gründe wie Abläufe in den Einrichtungen, fehlende Kraft der Betroffenen oder der Fortschritt der technisierten Medizin werden angeführt. Wie können wir mit dieser „selbst zu bestimmenden Situationen“ umgehen oder ändern und den behandelnden Ärzten und Pflegenden unsere Entscheidung mitteilen? Hier hilft eine Patientenverfügung.
Was viele nicht wissen: Ehepartner oder Kinder können nicht automatisch für Sie entscheiden. Ohne die Beauftragung durch eine Vorsorgevollmacht oder den Beschluss der Rechtlichen Betreuung geht das nicht. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Verträge, den Einzug in ein Pflegeheim, finanzielle Angelegenheiten oder andere Bereiche beziehen.

Im Bürgersaal des Rathauses Waldbröl, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl, informieren Experten zu diesen besonderen Themen:

Dr. med. Ute Becker,
Chefärztin, Klinik für Innere Medizin,
Onkologie, Hämatologie, Palliativmedizin

Dr. jur. Sebastian Hager,
Notar

Möchten Sie sich lieber online zuschalten? Kein Problem:
Den aktuellen Teilnahmelink hierzu erhalten Sie per Email über Frau Bianca Buitink (bianca.buitink@klinikum-oberberg.de · 02291 82-1650) oder indem Sie sich direkt über diesen Link zuschalten: https://us02web.zoom.us/j/85151230069?pwd=bjhkdmdHOE92V0F0OVVVQjdzQ2NMQT09

Webinar-ID: 851 5123 0069
Kenncode: 51643

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