Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht
Wer selbst entscheiden möchte, wie viel Medizin am Ende seines Lebens eingesetzt wird, sollte eine Patientenverfügung aufsetzen. Sterben ist eine besondere Situation, ob im Alter oder durch eine schwere Erkrankung. Drei Viertel aller Deutschen sterben in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen. Es entsteht formal wiederholt der Eindruck, dass die „Autonomie“ des Menschen, also die Selbstbestimmung, nicht immer respektiert wird. Gründe wie Abläufe in den Einrichtungen, fehlende Kraft der Betroffenen oder der Fortschritt der technisierten Medizin werden angeführt. Wie können wir mit dieser „selbst zu bestimmenden Situationen“ umgehen oder sie ändern und den behandelnden Ärzten und Pflegenden unsere Entscheidung mitteilen. Was viele nicht wissen: Ehepartner oder Kinder können nicht automatisch für Sie entscheiden. Ohne die Beauftragung durch eine Vorsorgevollmacht oder den Beschluss der Rechtlichen Betreuung geht das nicht. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Verträge, den Einzug in ein Pflegeheim, finanzielle Angelegenheiten oder andere Bereiche beziehen.
Referentin
Dr. med. Ute Becker
Chefärztin, Klinik für Innere Medizin, Onkologie, Hämatologie, Palliativmedizin
Referent
Dr. jur. Sebastian Hager
Notar
Veranstaltungsort: Festhalle im Kreiskrankenhaus Waldbröl