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06.03.2023

Ab 01. März 2023: Besucherinnen und Besucher müssen weiterhin FFP2-Maske tragen

 Mit Ablauf des 28.02.2023 tritt die Corona-Schutzverordnung NRW außer Kraft und gleichzeitig eine Ausnahmeregelung zu § 28b Abs.1 IfSG in Kraft.
Hiernach entfällt ab dem 01.03.2023 grundsätzlich die gesetzliche Pflicht zum Tragen von Schutzmasken in Krankenhäusern mit Ausnahme bei Besucherinnen und Besuchern. Ebenso endet die allgemeine Testpflicht für Besuche in Krankenhäusern.

Vor diesem Hintergrund gilt ab dem 01.03.2023 für das Klinikum Oberberg:

  • Der Zutritt von Besucherinnen und Besuchern sowie ambulanten Patientinnen und Patienten einschließlich ihrer Begleitpersonen zu den Standorten des Klinikums Oberberg setzt weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske voraus.
  • Der Zutritt ist ohne Nachweis eines negativen Corona-Testergebnisses möglich. Besuchenden mit einem aktuellen positiven Corona-Testergebnis ist der Zutritt nicht gestattet.

Wegen der zuletzt wieder angestiegenen Zahl infizierter Personen am Standort Gummersbach gilt zunächst bis zum 16.03.2023 dort eine Verpflichtung zum Tragen mindestens eines Mund-Nase-Schutzes für stationäre Patientinnen und Patienten während aller Aufenthalte außerhalb ihres Patientenzimmers. Auch Beschäftigte, die am Patienten arbeiten, sind weiterhin verpflichtet, während dieser Tätigkeit einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.

 

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