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19.03.2021

Kreiskrankenhäuser bieten Corona-Schnelltest an

Termine können Sie sich auf unserer Internetseite "Corona-Schnelltest-Zentren" reservieren.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung NRW sieht Lockerungen in NRW vor. In manchen Fällen ist ein negatives Schnelltest-Ergebnis erforderlich, um ein Angebot wahrnehmen zu dürfen. Gemäß der aktuellen Coronavirus-Testverordnung des Bundes haben asymptomatische Personen Anspruch auf die kostenfreie Testung mittels Schnelltest (POC-Antigen-Test).

Das Klinikum Oberberg bieten ab Freitagmittag, 19. März, kostenfreie Corona-Schnelltest für Bürgerinnen und Bürger an (auch wenn Sie über die Buchungsseite nach Ihrer Rechnungsadresse gefragt werden, entstehen Ihnen keine Kosten.). Am Kreiskrankenhaus in Waldbröl ist die Teststelle als „Drive-in“ ausgestaltet. In Gummersbach befindet sich die Teststelle auf der Rückseite des Gebäudes und ist von außen fußläufig erreichbar. Die Wege sind jeweils ausgeschildert.

Für die Inanspruchnahme muss ein Termin online vereinbart werden. Zum ausgewählten Zeitpunkt muss pünktlich am Testzentrum erschienen werden. Vor und in den Schnelltestzentren müssen die Hygienevorschriften eingehalten werden: Maskenpflicht, Mindestabstand von 2 Metern, Händedesinfektion. Das Testergebnis und -zertifikat wird per verschlüsselter E-Mail kurze Zeit später übersandt.

Wir testen per Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal. Es werden ausschließlich durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassene Schnelltest verwendet.

Mit dem Einverständnis der Eltern können auch Kinder getestet werden. 

Es werden nur asymptomatische Personen getestet. Sollten Sie Symptome aufweisen, wie trockenen Husten, Halsschmerzen, Müdigkeit, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns oder Fieber, die auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hindeuten, darf in den Testzentren keine Testung durchgeführt werden. Bleiben Sie in diesem Fall zu Hause und nehmen Kontakt zu Ihrem Hausarzt auf. Halten die Abstands- und Hygieneregeln und folgen den behördlichen Vorgaben und Empfehlungen.

Bei positiven Test-Ergebnissen sind wir  nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtete, eine tagesgleiche namentliche Meldung an das zuständige Gesundheitsamt durchzuführen.

Öffnungszeiten:

montags bis donnerstags von 11 – 16 Uhr

freitags von 10 – 18 Uhr

samstags von 9 – 13 Uhr

Die Testungen sind für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.

 

Wegbeschreibung zur Teststelle am Kreiskrankenhaus Gummersbach:

Gehen Sie auf den Haupteingang des Kreiskrankenhauses Gummersbach zu und halten Sie sich rechts. Neben dem Rondell vor dem Haupteingang führt ein Fußweg rechts am Krankenhausgebäude entlang zu den Parkplätzen. Links von diesem Fußweg finden Sie ein großes Holztor, durch das Sie hinter das Krankenhausgebäude gelangen. Dort finden Sie das Testzentrum.

Wegbeschreibung zur Teststelle am Kreiskrankenhaus Waldbröl: 

Die Teststelle wird als „Drive in“ betrieben und befindet sich an der Dr.-Goldenbogenstraße. Fahren Sie hinter der Schranke zum Hauptparkplatz am Kreiskrankenhaus Waldbröl die erste Abzweigung rechts. Die Teststelle befindet sich direkt auf dem Parkplatz. Der Weg ist ausgeschildert. Die Ausfahrt ist binnen 20 min. kostenfrei möglich.

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