Ob nach einem Unfall oder bösen Sturz – gerade für ältere Menschen führen schwere Krankheiten und Verletzungen bislang oft dazu, dass sie ihre Selbstständigkeit verlieren und dauerhaft auf Hilfe und Pflege angewiesen sind. Das muss aber nicht sein. Rehabilitation kann in vielen Fällen dazu beitragen, schnell wieder ein selbstständiges Leben führen zu können. Und es ist der Wunsch auch der meisten älteren Menschen, so lange es geht zuhause leben und den Alltag nach eigenen Vorstellungen gestalten zu können.
Dem trägt die Gesundheitsreform Rechnung: Der Grundsatz „Reha vor Pflege“ wird mit Leben gefüllt. Alte Menschen haben nun einen Anspruch auf Rehabilitation. Diese kann stationär, teilstationär oder ambulant erfolgen. Die Reform stärkt die ambulante Rehabilitation besonders.
Aber auch wer bereits pflegebedürftig ist, kann künftig zum Beispiel in stationären Pflegeeinrichtungen Rehabilitationsleistungen erhalten.

Ob nach einer Hüftoperation, einem Herzinfakt oder Tumorentfernung: Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland nehmen jedes Jahr Rehabilitationsleistungen in Anspruch. Bei vielen Krankheiten beziehungsweise medizinischen Eingriffen sind anschließende Maßnahmen unverzichtbar, um die gesundheitliche Genesung des Patienten auch langfristig zu gewährleisten und Folgeschäden zu verhindern.

Bislang herrschte bei Versicherten viel Verunsicherung darüber, bei welchen Krankheiten oder Verletzungen man einen Anspruch auf „Reha“ hat, und ob sie von der Krankenkasse genehmigt wird. Jetzt gilt ohne Ausnahme: Alle Leistungen der medizinischen Rehabilitation sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, sowohl im ambulanten wie im stationären Bereich.
Besonders wichtig: Das umfasst auch die Rehabilitation für ältere Menschen, die so genannte geriatrische Rehabilitation. Die Genehmigung sinnvoller Reha-Maßnahmen liegt jetzt nicht länger im Ermessen der Krankenkasse.