Ambulante Reha bedeutet: zu Hause wohnen und trotzdem eine hochwertige und intensive Rehabilitation erhalten.
Ob nach einer Hüftoperation, einem Herzinfakt oder Tumorentfernung: Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland nehmen jedes Jahr Rehabilitationsleistungen in Anspruch. Bei vielen Krankheiten beziehungsweise medizinischen Eingriffen sind anschließende Maßnahmen unverzichtbar, um die gesundheitliche Genesung der Rehabilitanden auch langfristig zu gewährleisten und Folgeschäden zu verhindern.
Gerade für ältere Menschen führen schwere Krankheiten und Verletzungen oft dazu, dass sie ihre Selbstständigkeit verlieren und dauerhaft auf Hilfe und Pflege angewiesen sind. Rehabilitation kann in vielen Fällen dazu beitragen, schnell wieder ein selbstständiges Leben führen zu können. Und es ist der Wunsch auch der meisten älteren Menschen, so lange es geht zuhause leben und den Alltag nach eigenen Vorstellungen gestalten zu können.
Dem trägt die Gesundheitsreform Rechnung: Der Grundsatz „Reha vor Rente“ wird mit Leben gefüllt. Alte Menschen haben nun einen Anspruch auf Rehabilitation. Diese kann stationär, teilstationär oder ambulant erfolgen.
Aber auch wer bereits pflegebedürftig ist, kann künftig zum Beispiel in stationären Pflegeeinrichtungen Rehabilitationsleistungen erhalten.
Alle Leistungen der medizinischen Rehabilitation sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, sowohl im ambulanten wie im stationären Bereich. Das umfasst auch die Rehabilitation für ältere Menschen, die so genannte geriatrische Rehabilitation.
Fragen zur Ambulanten Rehabilitation
Wie erhalten Sie eine ambulante Rehabilitation?
Stellt Ihr Arzt/Ihre Ärztin oder ein Klinikarzt/-ärztin bei Ihnen eine Rehabilitationsbedürftigkeit fest, bestätigt er/sie Ihnen mit einer ärztlichen Verordnung die entsprechende Notwendigkeit.
Bei welcher Krankenkasse erhalten Sie eine Reha?
Die Kostenübernahme erfolgt durch:
- die gesetzlichen Krankenkassen
- private Kostenträger
- Unfallversicherungen (z. B. EAP im BG-Verfahren)
- die Deutsche Rentenversicherung
Kosten
Den Kostenübernahmeantrag stellen in der Regel:
- Haus- oder Fach*ärztinnen
- Krankenhaus*ärztinnen