Ob nach einem Unfall oder bösen Sturz – gerade für ältere Menschen führen schwere Krankheiten und Verletzungen bislang oft dazu, dass sie ihre Selbstständigkeit verlieren und dauerhaft auf Hilfe und Pflege angewiesen sind. Das muss aber nicht sein. Rehabilitation kann in vielen Fällen dazu beitragen, schnell wieder ein selbstständiges Leben führen zu können. Und es ist der Wunsch auch der meisten älteren Menschen, so lange es geht zuhause leben und den Alltag nach eigenen Vorstellungen gestalten zu können.
Dem trägt die Gesundheitsreform Rechnung: Der Grundsatz „Reha vor Pflege“ wird mit Leben gefüllt. Alte Menschen haben nun einen Anspruch auf Rehabilitation. Diese kann stationär, teilstationär oder ambulant erfolgen. Die Reform stärkt die ambulante Rehabilitation besonders.
Aber auch wer bereits pflegebedürftig ist, kann künftig zum Beispiel in stationären Pflegeeinrichtungen Rehabilitationsleistungen erhalten.

Ob nach einer Hüftoperation, einem Herzinfakt oder Tumorentfernung: Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland nehmen jedes Jahr Rehabilitationsleistungen in Anspruch. Bei vielen Krankheiten beziehungsweise medizinischen Eingriffen sind anschließende Maßnahmen unverzichtbar, um die gesundheitliche Genesung des Patienten auch langfristig zu gewährleisten und Folgeschäden zu verhindern.

Bislang herrschte bei Versicherten viel Verunsicherung darüber, bei welchen Krankheiten oder Verletzungen man einen Anspruch auf „Reha“ hat, und ob sie von der Krankenkasse genehmigt wird. Jetzt gilt ohne Ausnahme: Alle Leistungen der medizinischen Rehabilitation sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, sowohl im ambulanten wie im stationären Bereich.
Besonders wichtig: Das umfasst auch die Rehabilitation für ältere Menschen, die so genannte geriatrische Rehabilitation. Die Genehmigung sinnvoller Reha-Maßnahmen liegt jetzt nicht länger im Ermessen der Krankenkasse.

Fragen zur Ambulanten Orthopädischen Rehabilitation

Wie erhalten Sie eine ambulante Rehabilitation?

Stellt Ihr Arzt oder ein Klinikarzt bei Ihnen eine Rehabilitationsbedürftigkeit fest, bestätigt er Ihnen mit einer ärztlichen Verordnung die entsprechende Notwendigkeit.

Bei welcher Krankenkasse erhalten Sie eine Reha?

Die Kostenübernahme erfolgt durch:

  • die gesetzlichen Krankenkassen
  • private Kostenträger
  • Unfallversicherungen (z. B. EAP im BG-Verfahren)

Kosten

Den Kostenübernahmeantrag stellt in der Regel:

  • der Hausarzt / Facharzt
  • der Arzt im Krankenhaus
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Bei welchen Krankheitsbildern erhalten Sie eine Orthopädische Reha?

  • Zustand nach orthopädisch / chirurgischen Operationen (z. B. Knie- / Hüftgelenkersatz, Wirbelsäulenoperationen etc.)
  • Zustand nach Operationen und Unfallfolgen an den Bewegungsorganen (Frakturen, Luxationen)
  • Verletzungen des Bewegungssystems sowohl nach konservativer als auch operativer Behandlung
  • Zustand nach Sportverletzungen (Kreuzbandruptur, Achillessehnenruptur, uvm.)
  • degenerativen Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (z. B. Arthrose, Bandscheibenvorfall, Vorwölbung oder auch Bandscheibenersatz etc.)

Was kommt auf Sie zu?

Unser leitender Arzt, Facharzt für Orthopädie und Sozialmedizin, führt zu Beginn eine Eingangsuntersuchung durch (bitte bringen Sie zu diesem Termin alle Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen wie z. B. Entlassungsberichte, Röntgenbilder etc. mit). Die ambulante Rehabilitation beinhaltet in der Regel 15 - 20 Behandlungstage, die innerhalb von 3 - 5 Wochen absolviert werden. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, selbstständig zum Ambulanten Therapiezentrum der RPP anzureisen, steht Ihnen unser Fahrdienst zur Verfügung.