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Wie erhalten Sie Logopädie?

  • Bei Verdacht auf Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme oder des Schluckens wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Arzt. Dies kann je nach Störungsbild ein Neurologe, ein Hausarzt, ein Hals-Nasen-Ohrenarzt, Phoniater oder Zahnarzt sein.
  • Ermittelt der Arzt bei Ihnen eine Behandlungsbedürftigkeit, stellt er Ihnen eine Heilmittelverordnung aus.
  • Mit dieser Verordnung (Rezept) können Sie einen Termin in der RPP Gummersbach vereinbaren (persönlich am Empfang auf der Ebene 2 oder unter der Rufnummer 02261/17400).

 

Wann müssen Sie die Verordnung beginnen?

Nach dem Ausstellungsdatum innerhalb von 14 Tagen.
Zwischen den Behandlungseinheiten sollten nicht mehr als 14 Tage liegen.

 

Welche Krankenkassen übernehmen Logopädie?

Grundsätzlich alle Krankenkassen, ob gesetzlich oder privat.

 

Welche Kosten haben Sie zu erwarten?

Laut Heilmittelrichtlinien zahlen Erwachsene pro Verordnung eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 € sowie einen Eigenanteil von 10 %, sofern keine Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkasse bescheinigt wurde.
Es ist jedoch auch möglich, logopädische Leistungen ohne ärztliche Verordnung in Anspruch zu nehmen. Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch unter 02261/174000.

 

Wie oft und wie lange erfolgt Ihre Therapie?

Je nach Verordnung des Arztes findet die Therapie in der Regel ein- bis zweimal pro Woche statt. Die Dauer liegt je nach Störungsbild und Verordnung zwischen 30 und 60 Minuten.

 

Wie sind die Behandlungszeiten?

Die aktuellen Behandlungszeiten sind von 14:00 bis 17:30 Uhr.

 

Was müssen Sie zum ersten Termin mitbringen?

    • Eine gültige Heilmittelverordnung (siehe Punkt „Wie erhalten Sie Logopädie?“)
    • Gegebenenfalls  therapierelevante Unterlagen wie zum Beispiel Untersuchungsbefunde oder Entlassungsbriefe.