Was benötigen Sie vor der Aufnahme?
Vor Aufnahme in die Entwöhnungsbehandlung benötigen Sie eine Kosten- bzw. Leistungszusage Ihres Rentenversicherungsträgers, Ihrer Krankenkasse oder des Landschaftsverbandes. Für Beamtinnen und Beamte ist die Behandlung beihilfefähig nach den Vorschriften des Bundes und der Länder. Selbstzahlung ist möglich. Zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an eine Suchtberatungsstelle in Ihrer Nähe oder an die Institutsambulanz unserer Klinik.
Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme in die Entwöhnungsbehandlung ist der Nachweis einer unmittelbar zuvor abgeschlossenen Entzugsbehandlung („Entgiftung“). Die Vermittlung von einer Entzugsbehandlung in unsrer Klinik mit anschließender nahtloser Verlegung in die Entwöhnungsbehandlung ist möglich.
Anmeldung
Sollten Sie Fragen haben oder möchten sich anmelden, können Sie sich gern an unser Aufnahmebüro wenden:
Michael Schomburg
telefonisch Mo. – Fr. von 10.00 - 16.00 Uhr unter 02193 / 5104 – 0
mschomburg@psk-bg.de