Vorbemerkungen
Von der Psychiatrie-Enquete von 1975 sind wichtige Anstöße ausgegangen zur Veränderung des psychiatrischen Hilfesystems mit dem Ziel, den Lebensalltag psychisch Kranker ins Zentrum jeglicher Hilfen zu rücken, um die Selbstständigkeit der Betroffenen zu erhalten und zu fördern sowie Desintegration, jeglicher Benachteiligung und Gettoisierung psychisch Kranker vorzubeugen. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ drückt symbolisch aus, dass Ziel jeglicher Hilfe die Befähigung des Betroffenen sein muss, die eigene Selbstständigkeit soweit möglich zu wahren, um Hospitalisierung und Ausgrenzung vorzubeugen.
Wirksame Hilfe zur Selbsthilfe erfordert eine zielgerichtete und qualifizierte, auf die Bedürfnisse des Einzelnen abgestimmte alltagsnahe Unterstützung, um eine umfassende Stabilisierung des Betroffenen zu erreichen – unter Berücksichtigung psychischer, somatischer und sozialer Aspekte, der fachlich gebotenen Betreuungsqualität und möglichst geringem bürokratischen Aufwand. Auf Basis des vom LVR entwickelten individuellen Hilfeplanverfahrens sollen die Ressourcen und Probleme der Betroffenen umfassend analysiert, die notwendigen Maßnahmen zur Unterstützung organisiert und die sich aus dem Betreuungsprozess ergebenen Veränderungen differenziert berücksichtigt werden – mit dem Ziel der optimalen Unterstützung der Betroffenen zur Wahrung oder Wiederherstellung der Selbstständigkeit und Teilnahme am öffentlichen Leben.