Zu Beginn der ambulanten Betreuungsarbeit wird entsprechend dem individuellen Hilfeplanverfahren des LVR gemeinsam mit dem Betreuten der Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Ausgehend von einer empathischen, fachlich fundierten Auseinandersetzung mit den Ressourcen und Störungen der zu betreuenden Personen werden entsprechend dem individuellen Hilfeplanverfahren des LVR nachstehend genannte Themenbereiche untersucht und nach Antragsgenehmigung erarbeitet:
- Alltägliche Lebensführung,
- individuelle Basisversorgung,
- Ausübung einer angemessenen Tätigkeit inklusive Beruf,
- Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben,
- psychische, kognitive und somatische Kompetenz,
- Kommunikation,
- Gesundheitsförderung und -erhaltung.
Bei der Klärung und praktischen Umsetzung des Betreuungs- und Unterstützungsbedarfs ist die aktive Einbeziehung und angemessene Förderung und Forderung des Betreuenden unverzichtbar, um die Erhaltung und Verbesserung des Realitätsbezugs zu sichern und die Fähigkeit zu selbstständiger Lebensführung zu unterstützen. Die Unterstützung zu selbstverantwortlichem und selbstständigem Leben erfordert vom Betreuer eine am individuellen Bedarf orientierte und alltagspraktische Begleitung und Unterstützung, die u.a. nachstehend genannte Lebensbereiche umfasst:
- Praktische Unterstützung bei der Haushaltsorganisation und Bewältigung,
- Unterstützung bei der Gesundheitsvorsorge und Inanspruchnahme ärztlicher Behandlung einschließlich Krisenintervention,
- Unterstützung bei den Aktivitäten des alltäglichen Lebens,
- Unterstützung bei allen sozialrechtlichen Belangen, Finanz- und Behördenangelegenheiten einschließlich Schuldenregulierung,
- Unterstützung bei der sozialen Kontaktpflege einschließlich Angehörigen und anderen Hilfspersonen aus dem sozialen Umfeld,
- Unterstützung bei der Überwindung behinderungsspezifischer Probleme, Konfliktbewältigung zur Einleitung erforderlicher Kriseninterventionen, zur Beantragung erforderlicher zusätzlicher Hilfen,
- Freizeit- und Urlaubsgestaltung,
- Unterstützung bei Behördengängen, Rechtsfragen und Hilfen in persönlichen Angelegenheiten,
- Unterstützung bei Qualifizierungsmaßnahmen, Schulungsproblemen, Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung,
- Kriseninterventionen bei Suchtmittelkonsum,
- Unterstützung zur Verbesserung von Konfliktbewältigungsstrategien.
Hinsichtlich des skizzierten Aufgabenbereichs kommt dem Betreuer eine koordinierende Funktion bei der Bewältigung des Alltags, bei möglichst selbstständiger Lebensführung zu, einschließlich der unterstützenden Betreuung zur Wahrnehmung und Umsetzung erforderlicher auch medizinischer Maßnahmen (Einnahme fachärztlich verordneter Medikamente, Verbandswechsel, Einhaltung von Arztterminen etc.). In Zusammenarbeit mit dem Klienten sind Zwischenschritte zu entwickeln, um die zur Bewältigung der selbstständigen Lebensführung notwendige Alltagsstruktur zu entwickeln, aufrecht zu halten und zu fördern – bei angemessener Berücksichtigung der Ressourcen und Problembereiche des einzelnen Klienten.
Betreuung ist grundsätzlich am Einzelfall orientiert und soll vorwiegend im unmittelbaren Lebensbereich geleistet werden, schließt jedoch Gruppenaktivitäten nicht aus; die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und der ambulanten oder stationären psychosozialen und Sucht- bzw. Drogenhilfe, zu denen die Klienten Kontakt haben, ist integraler Bestandteil der Arbeit.
Gruppenaktivitäten können unterschiedliche Bereiche umfassen wie z. B.:
- gemeinsame Freizeitaktivitäten,
- Gesprächskreise,
- Initiierung gemeinsamer kreativer Aktivitäten oder
- Initiierung gemeinsamer Kontakte bis hin zu gegenseitiger Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Schwierigkeiten.
Um die Klienten in ihrer Fähigkeit zu weitgehend selbstständiger Lebensführung zu unterstützen am sozialen Leben teilzuhaben, ist eine aktive Haltung des professionellen Helfers erforderlich; die Betreuungsmaßnahmen sind auf das Ziel ausgerichtet, die Ressourcen der Klienten zu nutzen und zu fördern, die Störungen zu berücksichtigen und durch Art, Dauer und Intensität der Betreuung die Fähigkeit zu selbstständiger Lebensführung zu fördern, soweit im konkreten Einzelfall möglich.
Die Klienten werden alltagsnah betreut. Die Organisation der Betreuung, die Analyse des zielgerichteten Betreuungsbedarfs und deren praktische Umsetzung erfolgen im Rahmen der Erarbeitung des Hilfeplanverfahrens mit Antragsstellung und nach dessen Genehmigung. Der Schwerpunkt der Betreuung liegt in der aufsuchenden Unterstützung, also in der häuslichen Umgebung des Betreuten; die Betreuung kann jedoch auch Gruppenaktivitäten und Beratungen im eigenen Büro während der offenen Sprechstunden umfassen. Soziale Bezugspersonen werden – je nach individueller Situation – einbezogen.