Grundsätzliches Ziel der ambulanten Unterstützung zu selbstständigem Wohnen ist die Wahrung und Förderung der Fähigkeit zu selbstständiger Lebensgestaltung und konkrete Unterstützung zur Überwindung jener Störungen, Hindernisse und Konflikte, welche einer sozialen Integration und selbstständigen Lebensführung entgegenstehen.

Nachfolgend aufgelistet sind die grundsätzlichen Zielsetzungen, welche hinsichtlich des individuellen Klienten jeweils auf dessen spezifische Bedürfnisse abzustimmen sind:

  • Unterstützung bei der Wahrnehmung und Nutzung der eigenen Ressourcen,
  • Akzeptanz des eigenen jeweils spezifischen Hilfebedarfs,
  • Unterstützung und Verbesserung des Realitätsbezugs, der Realitätswahrnehmung und -akzeptanz,
  • Verbesserung der eigenen Selbstorganisations- und Problembewältigungsfähigkeiten,
  • Stärkung des Selbstwertgefühls und Entlastung von Scham- und Schuldgefühlen,
  • Unterstützung bei der Konflikt- und Krisenbewältigung,
  • Überwindung, Besserung oder Vorbeugung von Verschlechterungen einer Behinderung bzw. des Folgezustands.

Abgestimmt auf die konkrete Situation des einzelnen Betreuten sind im Spannungsfeld seelischer, physischer und sozialer Aspekte die individuellen Ziele der Betreuung unter Einbeziehung und Auseinandersetzung mit den Wünschen, den Erwartungen, Ansprüchen und Möglichkeiten der Betroffenen für folgende Bereiche zu erarbeiten und regelhaft zu überprüfen:

  • Wohnen,
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung bzw. Arbeit oder tagesstrukturierende Maßnahmen,
  • Freizeitgestaltung,
  • soziale Beziehungen,
  • Inanspruchnahme medizinischer, sozialer und anderer Hilfen.

Diese Zielsetzungen sind im individuellen Hilfeplanverfahren des LVR herauszuarbeiten und auf die Situation des jeweils einzelnen Betreuten anzupassen, je nach Entwicklung des Betreuungsprozesses regelhaft auf ihre Realisierbarkeit zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Die Erarbeitung und auch Veränderung der Betreuungsziele ist jeweils im Dialog mit dem Betreuten im gemeinsamen Gespräch vorzunehmen – unter dem Primat der Förderung der Befähigung zu selbstständigem Leben und damit weitestgehender Unabhängigkeit von der Betreuung selbst.