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Aufgrund des differenzierten Ausbaus niederschwelliger Hilfsangebote für Abhängigkeitskranke haben zunehmend auch jene Klienten Kontakt zum Hilfesystem gefunden, die aufgrund ihrer schlechten psychischen und/oder physischen Verfassung oder ihrer fortgeschritten psychosozialen Integration nur unter erheblichen Einschränkungen bereit oder in der Lage gewesen sind, eigenständig das Hilfesystem in Anspruch zu nehmen. Diese Entwicklung ist auch unter der Patientenklientel der Psychosomatischen Klinik festzustellen, welche in die psychiatrische Pflichtversorgung Kölns und des Rheinisch-Bergischen Kreises eingebunden ist.

Während ein Teil der ambulant und/oder stationär behandelten Patienten sich im Verlaufe der Behandlung soweit stabilisiert, dass eine Inanspruchnahme der Institutsambulanz oder einer Suchtberatungsstelle zur Aufrechterhaltung des Behandlungserfolgs ausreicht, besteht bei einer weiteren Zielgruppe die Notwendigkeit, durch zielgerichtete alltagsnahe und aufsuchende Unterstützung den erreichten Behandlungserfolg zu sichern, frühzeitige psychische Dekompensation und damit erneute stationäre Behandlung zu vermeiden und die Fähigkeit zu selbstständiger Gestaltung des eigenen Lebens einschließlich Nutzung vorhandener Hilfsangebote unmittelbar zu unterstützen.

Diese genannte Zielgruppe bedarf der ambulanten Betreuung im Rahmen der Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen nach §53 SGB XIIff. Es handelt sich insbesondere um:

  • chronisch Suchtkranke mit somatischen Mehrfachschädigungen und/oder weiteren psychiatrischen Störungen,
  • chronisch Suchtkranke mit Abstinenzproblemen.

Die Entwicklung chronischer Abhängigkeitserkrankungen vom Konsum über Missbrauch bis hin zur manifesten Abhängigkeit von Suchtstoffen entwickelt sich stets im Spannungsfeld von psychischer, physischer und sozialer Situation des Einzelnen, sozialen Bedingungen und dem Suchtstoff selbst. Deshalb muss dieses Bedingungsgefüge in der jeweils unterschiedlichen Ausprägung bei der Betreuung berücksichtigt und in die konkrete Arbeit einbezogen werden. Dabei kommt der ressourcenorientierten Arbeit besondere Bedeutung zu, um Hospitalisierung zu vermeiden, Fähigkeiten und Ressourcen zu erhalten und zu fördern und eine Integration chronisch Suchtkranker zu ermöglichen – auch unter den Bedingungen knapper werdender Ressourcen.

Diese Aufgabe erfordert, dass der Betreuer dem Klienten als konkret erfahrbares Gegenüber entgegentritt und sich mit ihm als Person alltagsnah fachlich kompetent als Individuum auseinandersetzt. Der notwendige und unverzichtbare Umgang mit den typischen Aspekten von Nähe und Distanz basiert auf der für den Klienten unmittelbar erfahrbaren Grundhaltung des Betreuers, welche die nachstehend genannten Aspekte umfasst:

  • Präsenz als waches Interesse, Neugier und Aufmerksamkeit gegenüber allen verbalen, nonverbalen Signalen des Klienten,
  • Respekt, dem realen Ernstnehmen des Klienten mit all seinen Ressourcen und Störungen, seiner Biographie und bisherigen Lebensweise und
  • Akzeptanz als grundsätzlich wohlwollend annehmende Haltung gegenüber dem Klienten als einzigartigem Individuum.