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Die Entzugsbehandlung bei Missbrauch und Abhängigkeit von illegalen Drogen findet in kleinen und überschaubaren Behandlungsgruppen statt. Sollten Unklarheiten bzgl. der Indikation bestehen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen auch bei weiteren Erkrankungen, zusätzlich zur Suchterkrankung, gerne weiter.

Auf jeder Station arbeitet ein interdisziplinäres Behandlungsteam bestehend aus Krankenpflege, ärztlichem Dienst, Sporttherapie, Kreativtherapie und Sozialdienst.
Ein wichtiger unterstützender Bestandteil der Behandlung ist das Bezugspersonensystem, die konkrete Zuständigkeit eines Mitarbeiters als Hauptansprechpartner für Sie während der gesamten Akutbehandlung in Ergänzung zu den Gruppenangeboten.
Neben dem verpflichtenden, täglichen therapeutischen Behandlungsprogramm unterstützen wir Sie mit erforderlichen Medikamenten, um die Entzugssymptomatik abzumildern. Unser Ziel ist, dass Sie zum Abschluss der Akutbehandlung eine zeitnahe, möglichst nahtlose Anschlussperspektive haben: Je nach Fragestellung über unsere Klinik, Institutionen des gesamten Hilfesystems etc.

 

Anmeldung

Zur stationären Entzugsbehandlung können Sie sich telefonisch bei den Mitarbeitenden des Casemanagements, Frau Ramadani und Frau Schrameyer, zu folgenden Zeiten anmelden:

Montag, Dienstag, Donnerstag

10:00 – 12:00 Uhr

15:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch, Freitag

10:00 – 12:00 Uhr

 

Sie erreichen uns unter der gebührenfreien Rufnummer: 08000 206 100

Wir sind bemüht Ihnen schnellstmöglich einen Aufnahmetermin anzubieten. Allerdings kann es zu Wartezeiten kommen. Wir sind jedoch bestrebt die Wartezeit möglichst kurz und individuell zu gestalten.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

 

Aufnahme

Bitte bringen sie folgendes zur Aufnahme mit:

  • Eine ärztliche Einweisung zur stationären Entzugsbehandlung im Krankenhaus
  • Eine gültige Krankenversicherungskarte oder wenn nicht vorhanden eine Versicherungsbescheinigung
  • Für die stationäre Behandlung im Krankenhaus sind im Jahr für 28 Tage 10€ pro Tag (insgesamt 280€) als Pflegekostenanteil zu leisten. Es handelt sich hier um eine gesetzliche Auflage der Krankenkassen. Bringen Sie bitte die Quittung der eventuell bereits gezahlten Gebühren mit
  • Ein gültiges Ausweisdokument und- sofern vorhanden- Schriftwechsel mit Arbeitsamt, Krankenkasse, Jobcenter, Sozialamt, Justizbehörden und Rentenversicherungsträger
  • Ihre persönliche Kleidung inklusive Sportkleidung auch Schwimmkleidung (Badehose/Badeanzug) und Sportschuhe/Sneaker sowie ihre persönlichen Hygieneartikel