Lage und Ausstattung
Die A-Abteilung der Psychosomatischen Klinik Bergisch Gladbach liegt an der Stadtgrenze zwischen Bergisch Gladbach und dem Kölner Stadtteil Dellbrück in einem waldreichen Naherholungsgebiet mit gutem Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel.
Bedingt durch die geografische Lage und die organisatorische Anbindung der Klinik an die Städte Bergisch Gladbach und Köln steht den Patienten nicht nur ein breit gefächertes kulturelles und Freizeitangebot zur Verfügung, vielmehr bietet die dynamische Region vielfältige Möglichkeiten, sich bereits während der Behandlung im Sinne einer aktiven Außenorientierung beruflich und sozial neu zu orientieren und wieder einzugliedern.
In der A-Abteilung stehen den Patienten Zweibettzimmer (und einige Einzelzimmer) mit Nasszellen (Dusche oder Badewanne, WC) zur Verfügung. Für Patienten und Mitarbeiter werden ausreichend Funktionsräume vorgehalten (zwei Gruppentherapieräume, zwei Räume für Kunst- und Kreativtherapie, eine entsprechend ausgerüstete Holzwerkstatt, ein großer Raum für Tanz- / Bewegungstherapie, eine geräumige Küche mit Speiseraum, ein Foyer, eine Mehrzweckhalle und ein Aufenthaltsraum. Weitere sportliche Aktivitäten können in Köln oder Bergisch Gladbach in öffentlichen Einrichtungen durchgeführt werden (Schwimmbad, Badminton-Halle, etc.); ein freier ebener Platz hinter der A-Abteilung kann als Sportplatz genutzt werden. Für Raucher gibt es außerhalb des Klinikgebäudes eine überdachte Raucherterrasse.
Weitere Informationen finden Sie in diesem Flyer.
Vor Aufnahme in die Entwöhnungsbehandlung benötigen Sie eine Kosten- bzw. Leistungszusage Ihres Rentenversicherungsträgers, Ihrer Krankenkasse oder des Landschaftsverbandes. Für Beamte ist die Behandlung beihilfefähig nach den Vorschriften des Bundes und der Länder. Selbstzahlung ist möglich.
Zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an eine Suchtberatungsstelle in Ihrer Nähe oder an die Institutsambulanz unserer Klink. Bei der Auswahl einer geeigneten Beratungsstelle sind wir Ihnen gerne behilflich.
Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme in die Entwöhnungsbehandlung ist der Nachweis einer unmittelbar zuvor abgeschlossenen Entzugsbehandlung („Entgiftung“), falls Sie in letzter Zeit Alkohol, Medikamente und/oder Drogen konsumiert haben.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne telefonisch an unser Aufnahmebüro wenden und/oder einen Termin für ein Informationsgespräch vor Ort vereinbaren.
Weitere Informationen zur Vorbereitung Ihrer Entwöhnungsbehandlung und zum Gepäck finden Sie in den Kurzinformationen zur vollstationären bzw. ganztägig ambulanten (teilstationären) Behandlung.