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Die weitest verbreitete Droge in Deutschland nach dem Tabak ist Alkohol. Man geht davon aus, dass ca. 1,6 bis 1,9 Millionen Menschen in Deutschland alkoholabhängig sind. Das heißt, von tausend Einwohnern sind 20 betroffen. Demnach müssten im Oberbergischen Kreis 5.800 Menschen leben, die an einer Alkoholabhängigkeit leiden. Diese Zahlen erscheinen überraschend hoch. Das mag möglicherweise mit den Vorurteilen zusammenhängen, die wir über alkoholabhängige Menschen in uns tragen. Tatsächlich führen alkoholabhängige Menschen in der Regel ein normales Leben. Sie funktionieren in der Familie und am Arbeitsplatz und sind oft über Jahre unauffällig. Alle sozialen Schichten sind von dieser Erkrankung betroffen. Vom Hilfsarbeiter bis zum Chefarzt oder Manager findet man jede Berufsgruppe unter den Betroffenen. In Erscheinung tritt die Erkrankung häufig jedoch erst dann, wenn der Alkoholkranke aufgrund von Leistungseinbußen oder Unzuverlässigkeiten Schwierigkeiten mit seinem Arbeitgeber bekommt oder Familienmitglieder signalisieren, dass sie das Trinkverhalten nicht länger tolerieren.

Wie viel Alkohol ist denn erlaubt?

Diese Frage lässt sich nicht in Kürze beantworten. Es wurden Richtwerte festgelegt, die zumindest eine grobe Orientierung ermöglichen. Grundsätzlich ist zu empfehlen, mindestens an zwei Tagen pro Woche keinen Alkohol zu sich zu nehmen. Männer sollten pro Tag weniger als 20g reinen Alkohol trinken, das entspricht 500ml Bier oder 200ml Wein mit 12 Vol. %, Frauen wird empfohlen nicht mehr als 12g reinen Alkohol (z. B. 300ml Bier) pro Tag zu trinken. Individuell ist die Toleranz von Alkohol sehr unterschiedlich, hängt z. B. auch von Faktoren wie dem Körpergewicht ab. Menschen, die viel Alkohol „vertragen“ (die also nicht so schnell betrunken werden und nach hohem Alkoholkonsum am nächsten Tag keinen Kater oder ähnliches davontragen), haben übrigens ein erhöhtes Risiko, abhängig zu werden.

Wann ist jemand alkoholabhängig?

Die Mediziner unterscheiden beim Alkoholkonsum vier Kategorien:

  • den ungefährlichen Alkoholkonsum
  • den riskanten Alkoholkonsum
  • den schädlichen Gebrauch
  • die Alkoholabhängigkeit
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Der ungefährliche Alkoholkonsum richtet sich nach den oben genannten Grenzen. Von riskantem Alkoholkonsum wird gesprochen, wenn die oben angegebenen Mengenangaben überschritten werden, ohne dass Folgeschäden aufgetreten sind. Aufgrund der getrunkenen Alkoholmengen besteht aber ein deutlich erhöhtes Risiko, Folgeschäden zu entwickeln. Um eine Alkoholabhängigkeit zu definieren, wurden von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) sechs Kriterien festgelegt. Wenn mindestens drei der sechs Kriterien zutreffen, spricht man von einer Alkoholabhängigkeit. Sind ein bis zwei Kriterien positiv, geht man von einem schädlichen Gebrauch aus. Wenn Sie sich selbst überprüfen wollen, beantworten Sie folgende Fragen. Sie beziehen sich auf einen beliebigen Zeitpunkt in dem zurückliegenden Jahr:

  • Spüren Sie (häufig) einen starken Drang, eine Art unbezwingbares Verlangen, Alkohol zu trinken?
  • Kommt es vor, dass Sie nicht mehr aufhören können zu trinken, wenn Sie einmal begonnen haben?
  • Trinken Sie manchmal morgens, um eine bestehende Übelkeit oder das Zittern (zum Beispiel ihre Hände) zu lindern?
  • Brauchen Sie zunehmend mehr Alkohol, bevor Sie eine bestimmte (die gewünschte) Wirkung erzielen?
  • Ändern Sie Tagespläne, um Alkohol trinken zu können bzw. richten Sie den Tag so ein, dass Sie regelmäßig Alkohol konsumieren können?
  • Trinken Sie, obwohl Sie spüren, dass der Alkoholkonsum zu schädlichen, körperlichen, psychischen oder sozialen Folgen führt?

Wenn Sie mindestens drei Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, leiden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit an einer Alkoholabhängigkeit. Haben Sie ein oder zwei Fragen bejaht, dann besteht bei Ihnen vermutlich ein schädlicher Gebrauch von Alkohol. Es besteht die Gefahr, dass Sie eine Alkoholabhängigkeit entwickeln.

Viele Menschen meinen, man sei erst abhängig, wenn körperliche Entzugssymptome auftreten. Wie Sie den Fragen entnehmen können, ist dies aber nur eins der sechs Kriterien. Es kann also durchaus die Diagnose Alkoholabhängigkeit gestellt werden, obwohl der Betroffene nie körperliche Entzugssymptome entwickelt hat.

Für die Abhängigkeit von anderen Suchtmitteln gelten die Fragen gleichermaßen.

Entzugssymptome bei Alkoholabhängigkeit:

Sofern sich eine Alkoholabhängigkeit entwickelt hat, können bei einem plötzlichen Stopp des Alkoholkonsums Entzugssymptome auftreten.
Zu den häufigsten Entzugssymptomen gehören: Zittern, Schwitzen, Herzrasen und Bluthochdruck.
Folgende psychische Entzugssymptome können auftreten: Nervosität, Irritabilität, Schlaflosigkeit, starkes Verlangen nach Suchtmitteln, Konzentrationsminderung, starke innere Unruhe und Angst.

Als Komplikationen der Entzugssymptomatik können sich ein epileptischer Anfall und/oder ein Delir entwickeln.
Die epileptischen Anfälle zeichnen sich dadurch aus, dass der Betroffene plötzlich das Bewusstsein verliert und hinfällt, am ganzen Körper über ca. ein bis zwei Minuten rhythmisch zuckt, danach eine Ruhephase mit abwechselnd schwacher bis sehr starker Atmung auftritt (über wenige Minuten). Anschließend gerät der Patient in einen ca. 30- bis 60-minütigen Dämmerzustand, in dem er zunächst verwirrt ist und allmählich seine Orientierung zurückerlangt. Der Betroffene kann sich nach dem Ereignis nicht an die Vorgänge erinnern.

Lebensgefährlich sind epileptische Anfälle insbesondere deshalb, weil der Betroffene ohne jeden Schutzreflex stürzt und sich schwerwiegende Schädel-Hirnverletzungen zuziehen kann.

Von einem Delir spricht man, wenn Verwirrtheit und Desorientierung auftreten neben der starken Entzugssymptomatik, insbesondere dem Zittern. Außerdem sind optische Halluzinationen zu beobachten, das heißt, der Betroffene sieht Dinge, die real nicht vorhanden sind.

In beiden Fällen ist eine sofortige Einweisung in die Klinik notwendig; unbehandelt verläuft das Delir in 30% der Fälle tödlich, wird es angemessen behandelt, sind Todesfälle sehr selten.

Aufgrund der möglichen lebensgefährlichen Komplikationen sollte ein Entzug niemals Zuhause alleine durchgeführt werden. Die medizinischen Richtlinien sehen vor, dass grundsätzlich ein Entzug in der Klinik durchgeführt werden sollte. Nur unter bestimmten Rahmenbedingungen, wie engmaschige Begleitung durch Angehörige, zuverlässige und tragfähige Mitarbeit mit dem Arzt sowie bei einem zu erwartenden Entzugssyndrom geringer Ausprägung, kann eine Entzugsbehandlung auch ambulant oder unter tagesklinischen Bedingungen durchgeführt werden.

Alkoholfolgeschäden:

Es gibt kaum ein Organ des menschlichen Körpers, das nicht durch Alkohol angegriffen werden kann. Es ist im Einzelfall jedoch nicht vorhersagbar, bei welchem Patienten sich welche Störung einstellen wird. Zum Beispiel haben manche Menschen eine Leberzirrhose und dabei ein hervorragendes Gedächtnis, andere Menschen entwickeln schwere Hirnschäden, ohne dass die Leber in irgendeiner Weise durch den Alkoholkonsum angegriffen worden ist.
Folgende Schäden können sich einstellen:

  • Kleinhirnschwund (Zittern, Koordinationsstörungen, verwaschene Sprache)
  • Großhirnschädigung (Störungen im Kurzzeit- und Langzeitgedächtnis, Störungen in der Kritik- und Urteilsfähigkeit)
  • Epileptische Anfälle
  • Polyneuropathie (Schmerzen, Kribbeln, Lagesinnstörungen, Muskelschwund, insbesondere an den Beinen)
  • Delir (Verwirrtheit, Desorientierung, Halluzinationen) Achtung: Lebensgefahr!
  • Speiseröhrenentzündungen / -krebs
  • Krampfadern der Speiseröhre mit der Gefahr von lebensgefährlichen Blutungen
  • Schleimhauteinrisse im Magen mit heftigen Blutungen
  • Magenschleimhautentzündungen (Übelkeit, Erbrechen, Appetitlosigkeit)
  • Bauchspeicheldrüsenentzündung (lebensbedrohliche Erkrankung mit stärksten Bauchschmerzen)
  • Diabetes mellitus
  • Leberschädigungen bis zur Zirrhose
  • alkoholische Herzerkrankung
  • Bluthochdruck
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Gicht
  • Schwächung der Immunabwehr (verstärkte Neigung zu Infekten)
  • Verminderung der Blutplättchen (höhere Blutungsneigung)
  • Hormonstörungen (bei Männern Hodenschrumpfung, Potenzstörungen, Brustwachstum. Bei Frauen Zyklusstörungen, Haarwuchs vom männlichen Typus)
  • außerdem Akneneigung, Osteoporose, Stammfettsucht, Knollnase etc.

Fast alle dieser Folgeerkrankungen bilden sich nach Beginn der Abstinenz teilweise oder auch vollständig zurück. Je früher der Alkoholkonsum unterbrochen wird, desto günstiger sind die Aussichten auf eine körperliche Erholung.

Therapie:

Folgende Angebote sind zu unterscheiden:

  • Entgiftung
  • Qualifizierte Entzugsbehandlung (bestehend aus Entgiftung und Motivationsbehandlung)
  • Rehabilitation (auch Entwöhnung oder Langzeittherapie genannt)

Im ZSG Marienheide bieten wir die stationäre oder teilstationäre Qualifizierte Entzugsbehandlung an. Zunächst wird der Patient körperlich entgiftet. Streng genommen entgiftet sich der Körper selber, indem er über die Leber den Alkohol abbaut. Behandelt werden die körperlichen Entzugssymptome. Hierfür verwenden wir Diazepam (aus der Gruppe der Benzodiazepine), ein angstlösendes und beruhigendes Medikament, das hervorragend gegen Entzugssymptome hilft. Zwar besitzt Diazepam auch ein Suchtpotential, bei der kurzfristigen Einnahme im Rahmen unserer Behandlung besteht diese Gefahr jedoch nicht. Die Dauer und die Dosis der medikamentösen Behandlung orientieren sich an den Symptomen. Der Patient soll nicht leiden, aber auch nicht „ruhig gestellt“ werden. In der Regel ist spätestens nach einer Woche das Entzugssyndrom abgeklungen, dann wird das Medikament wieder abgesetzt.

Andere körperliche (Folge-)Erkrankungen werden entsprechend den aktuellen medizinischen Standards behandelt.

An die Entzugsphase schließt sich nahtlos die Motivationsphase an. Zum einen braucht der Patient Zeit, um wieder zu sich selbst zu finden. Zudem ist es Ziel der Behandlung, dass der Patient eine Strategie für sich entwickelt, wie er zukünftig möglichst abstinent leben kann. Hierbei ist es hilfreich, auf die eigenen Stärken und Möglichkeiten zu schauen, möglichst Arbeitgeber und Angehörige einzubeziehen und sich Hilfe von außen z. B. durch Angebote von Suchtberatungsstellen, Selbsthilfegruppen, Betreutem Wohnen o.ä. zu suchen. Bis zum Ende der Behandlung sollte sich der Patient einen möglichst konkreten Plan erarbeitet haben, wie eine realistische Zukunftsperspektive ohne Alkoholkonsum aussehen kann.

Um einen fließenden Übergang von der stationären Behandlung zurück nach Hause zu ermöglichen, besteht das Angebot der teilstationären Behandlung. Werktags befindet sich der Patient tagsüber in der Klinik, den Abend und die Nacht verbringt er zu Hause. Er kann das Leben „draußen“ mit seinen verführerischen Angeboten an Suchtmitteln trainieren und gleichzeitig den schützenden Rahmen des Zentrums in Anspruch nehmen, um dadurch zu überprüfen, ob er seinen eigenen Ansprüchen gerecht wird. Auch nach der Entlassung kann die Begleitung durch poststationäre und ambulante Behandlung fortgesetzt werden, angepasst an das individuelle Bedürfnis nach Unterstützung.

Einige Menschen entscheiden sich für eine Langzeittherapie, die in der Regel über die Suchtberatungsstelle zu beantragen ist. In besonderen Fällen kann sie aber auch schon aus der stationären Behandlung im ZSG Marienheide heraus beantragt werden. Eine Langzeittherapie kann ambulant bei den Suchtberatungsstellen oder stationär in den entsprechenden Rehabilitationskliniken durchgeführt werden.