An unserem Institut werden Obduktionen an Verstorbenen in jedem Alter durchgeführt.

Ganz im Vordergrund steht die sog. klinische Obduktion. Hierbei wird untersucht, ob und wie weit ein – meist vorbekannter – Krankheitsprozess mit dem Tod in Zusammenhang steht. Auch bei unerwartetem Eintritt des Todes kann eine klinische Obduktion zur Klärung zugrundeliegender krankhafter Veränderungen herangezogen werden. Je nach Fragestellung werden hier anatomische und histologische Befunde aller Organe erhoben und in der abschießenden Vorstellung besprochen.

Voraussetzung für die klinische Obduktion ist die schriftliche Einverständniserklärung durch die Angehörigen.

Ein weiterer Grund für eine Obduktion kann die sog. Seuchenobduktion sein. Hierbei wird die Leichenschau durch das Gesundheitsamt angeordnet, weil eine Infektion oder der Verdacht auf eine Infektion durch eine meldepflichtige Erkrankung entsprechend dem Infektionsschutzgesetz besteht. Die Obduktion dient der öffentlichen Gesundheitsfürsorge. Eine Einverständniserklärung durch Angehörige ist dabei nicht erforderlich.

Eine private Obduktion wird durchgeführt, wenn aus medizinischen Gesichtspunkten vom behandelnden Arzt kein Klärungsbedarf zur Todesursache vorliegt, aber die Angehörigen des Verstorbenen trotzdem eine Obduktion durchgeführt haben möchten. Diese Leichenschau dient ausschließlich dem Interesse der Beauftragenden und wird privat bezahlt. Die hierbei entstehenden Kosten liegen, je nach Obduktionsaufwand, bei ungefähr 2.000 €.

Meistens wird durch die Obduktion die Aufbahrung und die Bestattung nur um etwa einen Tag verzögert aber nicht weiter beeinträchtigt.

Der Bericht der Obduktion wird nach Abschluss der Leichenschau und der zusätzlichen histologischen und ggf. molekularpathologischen Untersuchungen im Falle der klinischen Obduktion einem behandelnden Arzt, im Falle der Seuchenobduktion auch an das zuständige Gesundheitsamt oder im Falle der privaten Obduktion an die auftraggebenden Angehörigen übermittelt. Die Dauer bis zum Vorliegen des Obduktionsberichts liegt, je nach Umfang der Untersuchungen, bei ein bis zwei Wochen.

Einbalsamierungen können von Bestattern grundsätzlich unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen in den Räumlichkeiten des Obduktionsbereichs im Institut durchgeführt werden. Hierzu ist eine vorherige Anmeldung und Absprache mit dem Sektionspersonal erforderlich.

Sektionen, die der Aufklärung einer Straftat dienen, werden in aller Regel auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft vom Institut für Rechtsmedizin durchgeführt. Zusätzlich zu oben Aufgeführtem besitzen Obduktionen eine wesentliche Rolle in der klinischen Qualitätskontrolle (s. dort) sowie der studentischen Ausbildung und ärztlichen Weiterbildung. Auch wissenschaftliche Erkenntnisse lassen sich heute noch aus Obduktionsergebnissen gewinnen. Der Bestattungs- und ggf. Aufbahrungsvorgang wird durch die Obduktion nicht beeinträchtigt.

Derzeit werden aufgrund der Personalsituation die Obduktionen im Institut für Pathologie Köln durchgeführt.