Das Kreiskrankenhaus Gummersbach bietet ein breites medizinisches Leistungsspektrum. In unserer Zentralen Notaufnahme versorgen wir neben ernsten Krankheitsbildern auch weniger akut bedrohliche Erkrankungen.
Wir möchten Sie im Falle leichterer Erkrankungen bitten, wenn möglich, erst das Versorgungsangebot Ihres Hausarztes oder den Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung in Anspruch zu nehmen.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Telefon: 116 117
Sollten Sie unsere Zentrale Notaufnahme selbstständig aufsuchen, melden Sie sich bitte am Tresen bei der zuständigen Anmeldekraft oder dem Pflegepersonal.
Wir benötigen zur administrativen Aufnahme
- Ihre Versichertenkarte
- Ihren Personalausweis
- und ggf. die Notfalleinweisung Ihres Hausarztes.
Bitte bringen Sie, wenn vorhanden, außerdem mit:
- Medikamentenliste
- Vorbefunde
- Impfpass
- Ausweise
Unsere Patienten werden nach der Dringlichkeit ihrer Symptome und ihrer Erkrankungen und nicht nach der Zeit des Eintreffens behandelt.
Bitte schildern Sie:
- Art und Dauer Ihrer Beschwerden
- Allergien (insbesondere gegen Medikamente)
- die Einnahme von Medikamenten
- eine Schwangerschaft
- Telefonnummern von Angehörigen
- alte Befundberichte.
Je nach Schwere Ihrer Erkrankung oder den auftretenden Symptomen werden Sie gebeten, im Wartebereich Platz zu nehmen oder Sie werden in den Behandlungsbereich der Zentrale Notaufnahme gebracht. Patienten, die liegend durch die Rettungsfachkräfte zu uns kommen, werden direkt im Behandlungsbereich der Zentralen Notaufnahme an ein Behandlungsteam übergeben.
Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, dass manche Patienten mit einer Wartezeit rechnen müssen und andere Patienten mit einer schwerwiegenderen Erkrankung vor Ihnen aufgerufen werden. Sollten Sie aber eine Verschlechterung Ihres Zustandes feststellen oder Schmerzmittel benötigen, informieren Sie bitte sofort eine Pflegekraft oder eine Administrationskraft im Tresenbereich.
Ihre Angehörigen können Sie für einen kurzen Zeitraum auch in den Behandlungsbereich der Zentralen Notaufnahme begleiten. Bitte haben Sie aber auch Verständnis dafür, dass, aufgrund der räumlichen Gegebenheiten, nicht alle Angehörigen die Patienten begleiten können.
Bitte achten Sie auf die Einhaltung der Hygiene.
Inzwischen suchen uns jährlich deutlich mehr als 30.000 Patienten auf. Etwa 60 Prozent aller in unserem Krankenhaus stationär behandelten Patienten werden über unsere ZNA notfallmäßig aufgenommen. Die Versorgung und Behandlung unserer Patienten erfolgt nicht nach der Reihenfolge der Anmeldung, sondern nach Ersteinschätzung der Schwere und Dringlichkeit des Krankheitsbildes. Die Behandlungsdauer und eventuelle Wartezeiten sind zum einen ebenso davon abhängig, zum anderen spielt auch die Anzahl Ihrer Mitpatienten eine entscheidende Rolle.
Als Wartezeit gilt die Zeit, die für den ersten Kontakt von der Aufnahme bis zum Kontakt mit der Pflegekraft und dem Arzt in der Notaufnahme vergeht.
Als Verweildauer wird der gesamte Zeitraum bezeichnet, den ein Patient von der Aufnahme bis zur Entlassung in der Zentralen Notaufnahme verbringt. In dieser Zeit werden meist parallel mehrere Untersuchungen und Behandlungsschritte durchgeführt (beispielsweise Blutdruck- und Pulsmessung, Laboruntersuchungen, Röntgenaufnahmen, Befunde einholen etc.), die außerhalb des Krankenhauses oftmals mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen.
Das Patientenaufkommen ist zu Stoßzeiten, insbesondere freitags bis sonntags und an Feiertagen besonders hoch. Hier ist in der Regel mit längeren Verweildauern zu rechnen.
Durch entsprechende Dienstplanmodelle und Arbeitsabläufe versuchen wir, uns bestmöglich auf das schwankende Patientenaufkommen und die nicht planbare Erkrankungsschwere unserer Patienten einzustellen. Wir begegnen den besonderen Herausforderungen unseres Arbeitsbereiches täglich mit großem Engagement und einem hohen Anspruch: das Ungewisse und Unplanbare jeden Tag so zu bewältigen, dass alle Patienten entsprechend der Schwere ihrer Symptome und Erkrankungen gut versorgt werden.
Wenn Sie als Patient aufgerufen werden, gehen Sie bitte in den genannten Behandlungsbereich. Patienten, die liegend eingeliefert wurden, werden unmittelbar in den für sie zuständigen Behandlungsbereich gebracht. Alle Ärzte und das Pflegeteam in der Zentralen Notaufnahme arbeiten im Schichtbetrieb in enger Kooperation mit den Ärzten aus den Fachabteilungen in den Kliniken. Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie dadurch auch von unterschiedlichen Ärzten und Pflegekräften behandelt werden können.
Je nach Schwere Ihrer Erkrankung kann es neben der Befragung und der körperlichen Untersuchung notwendig sein, bestimmte diagnostische Maßnahmen wie eine Blutabnahme, eine Röntgenaufnahme oder eine Sonographie durchzuführen.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie bestimmte Maßnahmen nicht ausreichend verstanden haben.
Entsprechend Ihrer Erkrankung und Ihrer Symptome legt Ihr Arzt den Therapieplan fest. Sie erhalten gegebenenfalls Schmerzmittel, Infusionen oder Medikamente gegen Symptome wie Übelkeit oder Schwindel. Wunden, Zerrungen oder Knochenbrüche werden versorgt. Muss zum Beispiel eine Wunde genäht oder ein offener Bruch versorgt werden, dann ist es wichtig, den Impfstatus gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) zu wissen.
Bringen Sie daher bitte – wenn möglich – Ihren Impfausweis mit.
Für die Ärztinnen und Ärzte ist es wichtig zu wissen, ob Sie an Allergien leiden und welche Medikamente Sie einnehmen. Bitten denken Sie an Ihren Medikamentenplan.
Je nach Art und Schwere Ihrer Erkrankung kann eine stationäre Versorgung notwendig werden.
Wenn Sie nach Hause entlassen werden können, ist es vorteilhaft, dass Sie durch einen Angehörigen abgeholt werden. Wir besprechen gemeinsam, wie Sie nach Hause gelangen, z. B. ob wir Ihnen ein Taxi - auf Ihre Kosten - rufen sollen. Der behandelnde Arzt gibt Ihnen im Anschluss an die Behandlung Informationen dazu, wie Sie Ihren Genesungsprozess unterstützen können. Sie erhalten nach Abschluss von Diagnostik und Therapie zudem einen Befundbericht, den Sie bitte Ihrem weiter betreuenden Arzt übergeben.
Beispielhaft seien hier einige Gesundheitsleistungen genannt, die laut Gesetzgebung keinen Notfall darstellen und daher im Rahmen einer Notfallversorgung von den Patienten selbst gezahlt werden müssen:
- Vorsorgeuntersuchungen
- Manche Rezeptausstellungen
- Kosmetische Operationen wie die Entfernung einer Warze
- Reiseimpfungen und Beratungen dazu
- Fortführung von ambulant begonnenen Therapien (z. B. Infusionen), weil der Hausarzt nicht erreichbar ist
Weitere Nicht-Notfallleistungen erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.