Viele Menschen machen in ihrem Leben traumatische Erfahrungen, d.h. sie sind Erlebnissen außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophalen Ausmaßes ausgesetzt.
Oft gelingt es, die Geschehnisse im Laufe der Zeit zu verarbeiten und nach einer gewissen Zeit wieder zur alten Belastbarkeit und Stabilität zurückzufinden.
Manchmal können aber auch Symptome bestehen bleiben wie anhaltende, sich plötzlich aufdrängende Erinnerungen, ein Vermeidungsverhalten, Schlafstörungen, eine dauerhafte Übererregung sowie Verstimmungszustände, Rückzug und Ängste. Die Alltagsbewältigung kann dabei erheblich gefährdet sein.
Für Menschen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, bieten wir ein spezifisches psychotherapeutisches Behandlungsangebot im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes an.
Ziele der Trauma-Ambulanz:
- Unterstützung bei der akuten Krise
- Leidensdruck abmildern
- Belastungssituationen verkürzen
- Vermeidung von Folgeerkrankungen
- Unterstützung bei Antragstellung nach OEG
Unser Behandlungsteam besteht aus:
- Fachärzten/-innen für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärzten/-innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
- Psychologen/-innen,
- Sozialpädagogen/-innen und
- Fachpfleger/-innen.
- Sie erhalten kurzfristig einen ersten Termin
- Diagnostik, ob bereits eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt oder eine solche droht
- ausführliche Beratung und Aufklärung
- unterstützende Gespräche und Stabilisierung
- Krisenintervention, Kurzzeittherapie, gegebenenfalls medikamentöse Unterstützung
- Vermittlung weiterer Hilfsangebote bei unseren Netzwerkpartnern (z. B. der Weiße Ring e.V., Selbsthilfegruppen)
- Hilfe beim Ausfüllen des Antrags nach OEG
Alle Menschen, die Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz haben. Dies sind überwiegend direkt betroffene Opfer von Gewalttaten.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Opfer häuslicher Gewalt
- Opfer sexualisierter Gewalt
- Opfer krimineller Gewalttaten
Für Hilfesuchende entstehen keine Kosten!
Bei Opfern von Gewaltdelikten können Leistungen auf der Grundlage des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) abgerechnet werden. Hierzu muss von dem Hilfesuchenden ein Antrag beim Landschaftsverband Rheinland nach dem Opferentschädigungsgesetz gestellt werden.
Dabei unterstützen wir Sie gerne.