Ambulante Sprechstunden werden in der Regel von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr nach Terminvereinbarung über das Sekretariat der Klinik für Innere Medizin, Gastroenterologie abgehalten.
Bei privatärztlich versicherten Patienten bestehen keine Beschränkungen, im kassenärztlichen Bereich sind die Ärzte der Medizinischen Klinik an entsprechende Ermächtigungen gebunden, die nur eine eingeschränkte Tätigkeit erlauben.
Sprechstunden für Angehörige stationär behandelter Patienten werden regelmäßig auf den Stationen von den Stationsärzten durchgeführt. Im Bedarfsfall stehen auch die Oberärzte der Klinik zur Verfügung.
Endoskopische Untersuchungen und Behandlungen können in vielen Fällen ambulant durchgeführt werden. Im Bereich der kassenärztlichen Versorgung wird der Umfang dieser Leistungen durch die kassenärztliche Ermächtigung in ihrer jeweils gültigen Form geregelt. Dies gilt auch für andere Untersuchungsverfahren aus dem Leistungsspektrum der Medizinischen Klinik 1.